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Sonnenschein-Berger Fachanwältin für Erbrecht

Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger

Nachlassabwicklung

Person sichtet und ordnet Aktenordner und Unterlagen an einem Schreibtisch

Nach einem Todesfall müssen Angehörige innerhalb kurzer Fristen wichtige Entscheidungen treffen – oft mitten in der Trauer. Die Nachlassabwicklung umfasst weit mehr als das Sichten von Unterlagen: Sie betrifft Haftungsfragen, Behördengänge und den Umgang mit Banken, Grundbuchamt und gegebenenfalls Miterben. Ich begleite Sie durch diesen Prozess, damit nichts übersehen wird.

Die ersten sechs Wochen entscheiden

Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte – etwa wegen Überschuldung des Nachlasses –, muss sie innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (§ 1944 BGB). Diese Frist ist knapp bemessen und verlängert sich nur in Ausnahmefällen. Eine fundierte Einschätzung des Nachlasses gleich zu Beginn ist deshalb entscheidend, um keine folgenreiche Fehlentscheidung zu treffen.

Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Erben haften grundsätzlich unbeschränkt, auch mit ihrem eigenen Vermögen, für die Schulden des Erblassers. Das Gesetz sieht jedoch Möglichkeiten vor, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken – etwa durch Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren oder, bei einem sehr geringen Nachlass, die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB). Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der konkreten Vermögens- und Schuldensituation ab.

Den Nachlass sichten und verwalten

Zur Abwicklung gehört das Erstellen eines vollständigen Nachlassverzeichnisses: Konten, Wertpapiere, Immobilien, Versicherungen, aber auch Verbindlichkeiten und laufende Verträge. Banken verlangen häufig einen Erbnachweis, bevor sie Auskunft erteilen oder Konten freigeben – hierzu genügt teils ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, teils ist ein Erbschein erforderlich.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind

Sind mehrere Personen zu Erben berufen, bildet sich automatisch eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam verwalten und auseinandersetzen muss. Auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann die Abwicklung erheblich erleichtern, insbesondere bei komplexem Vermögen oder zerstrittenen Erben.

Wie ich Sie begleite

Ich unterstütze Sie bei der Fristenkontrolle, der Haftungsprüfung, der Kommunikation mit Banken und Behörden sowie bei der vollständigen Abwicklung des Nachlasses – zuverlässig und mit dem nötigen Überblick über alle rechtlichen Schritte. Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch.

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