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Sonnenschein-Berger Fachanwältin für Erbrecht

Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger

Erbengemeinschaft

Beraterin erklärt einem älteren Ehepaar Unterlagen am Laptop

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – unabhängig davon, ob die Beteiligten das wollen oder sich überhaupt gut verstehen. Diese Zwangsgemeinschaft bringt eigene Regeln mit sich, die in der Praxis häufig zu Konflikten führen. Ich unterstütze Sie dabei, die Erbengemeinschaft geordnet zu verwalten oder aufzulösen.

Gemeinsame Verwaltung, keine Alleingänge

Der Nachlass steht den Miterben als gemeinschaftliches Vermögen zu – als sogenannte Gesamthandsgemeinschaft (§ 2032 BGB). Über einzelne Nachlassgegenstände kann kein Miterbe allein verfügen. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung erfordern die Mehrheit der Erbanteile, außergewöhnliche Maßnahmen wie der Verkauf einer Immobilie grundsätzlich die Zustimmung aller. Das macht schon einfache Entscheidungen oft langwierig.

Wenn der Streit beginnt

In der Praxis geraten Erbengemeinschaften häufig aus denselben Gründen in Konflikt: unterschiedliche Vorstellungen über die Verwertung einer Immobilie, Streit über Vorempfänge und Ausgleichungspflichten, oder ein Miterbe, der Auskünfte verweigert. Ohne rechtliche Struktur blockieren sich Erbengemeinschaften mitunter über Jahre – mit spürbaren finanziellen und emotionalen Folgen für alle Beteiligten.

Der Weg zur Auseinandersetzung

Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen (§ 2042 BGB). Im besten Fall gelingt dies einvernehmlich durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag, in dem die Verteilung von Immobilien, Konten und sonstigem Vermögen geregelt wird. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt bei Immobilien als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – ein Weg, der wirtschaftlich meist nicht im Interesse der Beteiligten liegt und nach Möglichkeit vermieden werden sollte.

Wie ich Sie unterstütze

Ich vermittle zwischen den Miterben, vertrete Ihre Interessen innerhalb der Erbengemeinschaft und erarbeite tragfähige Auseinandersetzungsvereinbarungen. Wo eine Einigung nicht möglich ist, setze ich Ihre Rechte auch gerichtlich durch – stets mit dem Ziel, eine faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie zu erreichen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wenn Sie in einer Erbengemeinschaft feststecken oder eine Auseinandersetzung vorbereiten möchten.

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