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Sonnenschein-Berger & Kollegen · Rechtsanwälte
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Rechtsgebiet

Testamentsvollstreckung

Von der Anordnung im Testament bis zur transparenten Abwicklung des Nachlasses.

Beratungstermin anfragen
Mandantin unterschreibt ein Dokument neben einer Justitia-Figur

Wer testamentarisch verfügt, kann zusätzlich eine Testamentsvollstreckung anordnen – etwa um Streit unter Erben vorzubeugen, minderjährige oder unerfahrene Erben zu schützen oder die Fortführung eines Unternehmens zu sichern. Wir übernehmen Testamentsvollstreckungen und beraten Erblasser bereits bei der Anordnung im Testament.

Anordnung im Testament

Ob Dauervollstreckung, Abwicklungsvollstreckung oder Vollstreckung nur für einzelne Nachlassgegenstände: Wir beraten Sie, welche Form der Testamentsvollstreckung zu Ihrer Familien- und Vermögenssituation passt, und formulieren die entsprechende Klausel rechtssicher in Ihrem Testament.

Durchführung der Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstreckerin oder Testamentsvollstrecker sichten wir den Nachlass, erstellen das Nachlassverzeichnis, erfüllen Vermächtnisse und setzen den letzten Willen des Erblassers gegenüber den Erben um. Dabei achten wir auf eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung, die spätere Streitigkeiten vermeidet.

  • Beratung zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverzeichnis und Vermögensauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Testamentsvollstreckung bietet sich insbesondere bei größeren oder komplexen Nachlässen, bei zerstrittenen Erbengemeinschaften, bei minderjährigen Erben oder beim Erhalt eines Unternehmens an. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob dieses Instrument für Ihre Nachlassplanung sinnvoll ist.