Zum Inhalt springen
Sonnenschein-Berger & Kollegen · Rechtsanwälte
02 / 06

Rechtsgebiet

Vorsorgerecht

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: Selbstbestimmt vorsorgen, solange Sie es selbst entscheiden können.

Beratungstermin anfragen
Anwalt erläutert einem älteren Mandanten die Vorsorgevollmacht anhand eines Tablets

Vorsorgerecht ist der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger. Sie zählt zu nur drei spezialisierten und eingetragenen VorsorgeAnwälten im Landgerichtsbezirk Köln und gibt ihre Erfahrung auch als Dozentin im Vorsorge- und Erbrecht weiter. Wer heute vorsorgt, entscheidet selbst – nicht ein Gericht oder ein fremder Betreuer –, wer im Ernstfall für ihn handelt.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie selbst gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage sind – in Vermögens-, Wohnungs- und Gesundheitsangelegenheiten. Wir gestalten Vollmachten, die im Ernstfall tatsächlich greifen, statt an Formulierungen zu scheitern.

Betreuungs- und Patientenverfügung

Die Betreuungsverfügung legt fest, wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll, falls doch ein gerichtliches Verfahren nötig wird. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Beide Dokumente entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen so konkret, dass sie im Zweifelsfall auch von Ärzten und Kliniken verlässlich angewendet werden können.

Kontrolle und Beratung von Bevollmächtigten

Auch wer bereits als Bevollmächtigter eingesetzt ist, trägt erhebliche Verantwortung. Wir beraten Bevollmächtigte zu ihren Pflichten und Haftungsrisiken und unterstützen Angehörige, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausübung einer Vollmacht bestehen.

  • Vorsorgevollmacht für Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten
  • Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Beratung und Kontrolle von Bevollmächtigten
  • Abstimmung der Vorsorge mit Testament und Erbfolge