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Sonnenschein-Berger & Kollegen · Rechtsanwälte
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Rechtsgebiet

Erbrecht

Testamentsgestaltung, Erbfolge, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung – klar geregelt statt dem Zufall überlassen.

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Rechtsanwalt bespricht mit einem älteren Ehepaar die Erbregelung am Besprechungstisch

Ein Erbfall trifft Angehörige selten zu einem günstigen Zeitpunkt. Neben der Trauer stehen oft drängende Fragen im Raum: Wer erbt, in welchem Umfang, und wie lässt sich ein Nachlass ordnungsgemäß auseinandersetzen? Seit 1994 begleiten wir Mandantinnen und Mandanten in Leverkusen und der Region in allen Phasen des Erbrechts – von der vorausschauenden Testamentsgestaltung bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Testamentsgestaltung

Ein Testament ist mehr als ein Formular. Es entscheidet darüber, ob Ihr Wille nach dem Erbfall auch tatsächlich umgesetzt wird – oder ob Streit unter den Angehörigen entsteht. Wir beraten Sie zu Berliner Testament, Erbverträgen, Vermächtnissen und Pflichtteilsstrategien und formulieren rechtssicher, was Sie sich für Ihre Familie und Ihr Lebenswerk wünschen.

Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Ist der Erbfall bereits eingetreten, klären wir die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, prüfen Erbscheinsanträge und vertreten Sie gegenüber Miterben, Banken und Behörden. Bei Erbengemeinschaften moderieren wir die Auseinandersetzung – außergerichtlich, wo möglich, und gerichtlich, wo nötig.

  • Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbscheinsverfahren und Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Nachfolgeregelung für Unternehmer und Unternehmen

Nachfolgeregelung für Unternehmen

Für Unternehmerinnen und Unternehmer verbindet sich Erbrecht häufig mit Fragen der Unternehmensnachfolge. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Regelungen, die den Fortbestand des Betriebs sichern und gleichzeitig die Interessen der Familie berücksichtigen.