Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger
Unternehmensnachfolge
Ein Unternehmen ist mehr als ein Vermögensgegenstand im Nachlass – es hängen Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und oft ein Lebenswerk daran. Wird die Nachfolge nicht rechtzeitig und rechtlich sauber geregelt, drohen im Erbfall Streit unter den Erben, eine Blockade der Geschäftsführung oder im schlimmsten Fall die Zerschlagung des Unternehmens. Ich berate Unternehmerinnen und Unternehmer bei der erbrechtlichen Absicherung ihrer Nachfolge.
Gesellschaftsvertrag und Testament müssen zusammenpassen
Ein häufiger Fehler: Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder Personengesellschaft enthält eigene Nachfolge- und Abfindungsklauseln, die einem später errichteten Testament widersprechen. Im Ernstfall führt dieser Widerspruch zu Rechtsunsicherheit genau in dem Moment, in dem klare Verhältnisse am dringendsten gebraucht werden. Ich prüfe, ob Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung aufeinander abgestimmt sind, und passe beides bei Bedarf an.
Vorweggenommene Erbfolge
Häufig ist es sinnvoller, Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten schrittweise zu übertragen, statt die gesamte Nachfolge dem Erbfall zu überlassen. Mit einem Nießbrauchsvorbehalt behalten Sie dabei weiterhin Einfluss und Erträge, mit Rückforderungsrechten bleiben Sie im Fall unerwarteter Entwicklungen abgesichert. Diese vorweggenommene Erbfolge lässt sich zudem mit der Nachfolgeplanung im Testament oder Erbvertrag verzahnen.
Pflichtteil und Unternehmensfortführung
Pflichtteilsansprüche weichender Erben sind eine der größten Gefahren für die Fortführung eines Unternehmens, da sie in Geld zu erfüllen sind und im ungünstigsten Fall Liquidität aus dem Betrieb ziehen. Durch vorausschauende Gestaltung – etwa Pflichtteilsverzichte oder eine geschickte Kombination aus Schenkungen und letztwilligen Verfügungen – lässt sich dieses Risiko deutlich reduzieren.
Testamentsvollstreckung als Sicherung
Gerade wenn Nachfolger noch jung, unerfahren oder in der Erbengemeinschaft zerstritten sind, schafft eine angeordnete Testamentsvollstreckung Stabilität: Ein Testamentsvollstrecker führt das Unternehmen geordnet weiter oder überwacht die Übergabe, bis die Nachfolge tragfähig steht.
Wie ich Sie begleite
Ich entwickle mit Ihnen eine erbrechtliche Nachfolgestrategie, die zu Ihrer Unternehmensform und Familiensituation passt, und stimme mich dabei eng mit Ihrem Steuerberater und dem beurkundenden Notariat ab. So bleibt Ihr Unternehmen auch über den Generationswechsel hinweg handlungsfähig. Lassen Sie uns frühzeitig darüber sprechen.