Anwaltskanzlei Sonnenschein-Berger
Testament & Erbvertrag
Wer sein Erbe nicht selbst regelt, überlässt die Verteilung seines Vermögens der gesetzlichen Erbfolge – und die entspricht nur selten dem, was sich Mandantinnen und Mandanten tatsächlich wünschen. Mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie stattdessen selbst, wer was erhält, und schaffen Klarheit für Ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Gesetzliche Erbfolge ist nur der Ausgangspunkt
Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge nach Verwandtschaftsordnungen. Das führt häufig zu Ergebnissen, die weder der Lebenssituation noch dem Willen der Beteiligten entsprechen: nichteheliche Lebenspartner gehen leer aus, Patchwork-Familien werden nicht berücksichtigt, und Unternehmensanteile drohen in unpassende Hände zu fallen. Ein eigenhändig oder notariell errichtetes Testament schafft hier Abhilfe – rechtssicher und individuell zugeschnitten.
Die Formen der letztwilligen Verfügung
Das Gesetz kennt verschiedene Wege, den eigenen Nachlass zu regeln. Welche Form im Einzelfall die richtige ist, hängt von der familiären und wirtschaftlichen Situation ab:
- Eigenhändiges Testament – vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben (§ 2247 BGB), formfrei möglich, aber fehleranfällig ohne rechtliche Prüfung.
- Notarielles Testament – vor einem Notar errichtet, beweissicher und für komplexere Vermögensverhältnisse häufig die sicherere Wahl.
- Gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament – von Ehegatten gemeinsam errichtet, mit wechselseitiger Erbeinsetzung (§ 2269 BGB).
- Erbvertrag – bindende vertragliche Regelung, auch mit Personen außerhalb der Familie möglich (§§ 2274 ff. BGB).
Typische Gestaltungsfragen
In der Praxis geht es selten um die reine Formwahl, sondern um die inhaltliche Feinabstimmung: Wie lässt sich eine Pflichtteilsstrafklausel sinnvoll formulieren, damit das Berliner Testament nicht unterlaufen wird? Wann ist eine Vor- und Nacherbschaft sinnvoll, um Vermögen über Generationen zu sichern? Und wann lohnt sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, etwa um minderjährige oder unerfahrene Erben zu schützen oder ein Unternehmen geordnet weiterzuführen?
Wie ich Sie begleite
Ich bespreche mit Ihnen Ihre Familien- und Vermögenssituation, zeige Gestaltungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen auf und formuliere Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag rechtssicher – bei Bedarf in Abstimmung mit dem beurkundenden Notariat. Auch bestehende Verfügungen überprüfe ich gerne auf Aktualität und Wirksamkeit, denn veränderte Lebensumstände machen eine Anpassung oft notwendig.
Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch klären, welche Lösung zu Ihrer Situation passt. Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin.